Was kosten Gaslaternen wirklich?
25.08.18
Wenn Zahlen in die Irre führen sollen
In der Informationsvorlage der Stadtverwaltung für die Ausschüsse des Rates und die Bezirksvertretung gibt es im Anhang eine Passage zu den Kosten.Dort heißt es: „..., dass alle Standorte mit einer gasbetriebenen Straßenleuchte mittelfristig technisch angepasst und ggf. zertifiziert werden müssen.” „Für die Ersatz eines Gaslichtpunktes durch eine zertifizierte Gasleuchte am selben Standort entstehen Kosten zwischen 6.000,- und 8.000,- €. ...Die Ersatz einer Gasleuchte durch eine strombetriebene Leuchte kostet zwischen 4.000,- und 5.500,- € je Lichtpunkt...”
Unser Kommunalpolitiker sollen glauben, der Weiterbetrieb der Gaslaternen verursache enorme Mehrkosten. Das stimmt so schlicht nicht. Die von Stadtverwaltung und Stadtwerken im Jahr 2015 in Auftrag gegebenen Gutachten kommen zu dem Schluss, dass grundsätzlich für die Gasleuchten Bestandsschutz gilt. Der erlischt auch nicht durch Einbau einer Elektrozündung, der durch die H-Gas-Umstellung in manchen (nicht allen) Straßen erforderlich wird.
Die hohen Kosten für eine zertifizierte Gaslaterne fallen also nur an, wenn eine komplett neue Gaslaterne aufgestellt wird. Das wird kaum einmal der Fall sein. Ansonsten kann die Nachrüstung erfolgen, wenn zum Beispiel ohnehin die Gasleitung in einer Straße ausgetauscht wird.
Es kann also allenfalls davon die Rede sein, dass Gasleuchten „langfristig und bei sich bietender Gelegenheit” angepasst werden müssen. In diesem Fall sieht die Kostenrechnung wesentlich anders aus, als es die Vorlage der Stadtverwaltung glauben machen will.
Rechtsanwalt Hermann-Josef Piepenbrock hat im Jahr 2015 eine ausführliche Stellungnahme zu den Gutachten verfasst. Falls Sie daran interessiert sind, die Gutachten selbst zu lesen, machen wir sie Ihnen gerne zugänglich. Senden Sie einfach eine Mail an info@initiative-duesseldorfer-gaslicht.de